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SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 11 AS 63/05 ER |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 11 AS 63/05
Insbesondere die Abhängigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistung (sprich: Versicherungsleistung) im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16.07.1985 - Az.: 1 BvL 50/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/85, 1 BvR 1227/84, BVerfGE 69, 272 - 315) als eine Schutz- und Fürsorgeleistung verwirklicht wurde, die von der "Entwicklung der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse" abhängig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.09.2003 - Az.: B 11 AL 15/03 R, NZA 2004, 200, m.w.N.) und nach ihren Strukturprinzipien der Sozialhilfe vergleichbar war. - BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 15/03 R
Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe - Übergangsregelung - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 11 AS 63/05
Insbesondere die Abhängigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistung (sprich: Versicherungsleistung) im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16.07.1985 - Az.: 1 BvL 50/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/85, 1 BvR 1227/84, BVerfGE 69, 272 - 315) als eine Schutz- und Fürsorgeleistung verwirklicht wurde, die von der "Entwicklung der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse" abhängig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.09.2003 - Az.: B 11 AL 15/03 R, NZA 2004, 200, m.w.N.) und nach ihren Strukturprinzipien der Sozialhilfe vergleichbar war. - BVerfG, 17.12.1980 - 1 BvL 50/80
Unzuständigkeit des Rechtspflegers zur Richtervorlage
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 11 AS 63/05
Insbesondere die Abhängigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen zeigt, dass weniger ein durch eigene Leistung (sprich: Versicherungsleistung) im Sinne der Ausschließlichkeit erworbenes Recht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 16.07.1985 - Az.: 1 BvL 50/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1052/85, 1 BvR 1227/84, BVerfGE 69, 272 - 315) als eine Schutz- und Fürsorgeleistung verwirklicht wurde, die von der "Entwicklung der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse" abhängig (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 04.09.2003 - Az.: B 11 AL 15/03 R, NZA 2004, 200, m.w.N.) und nach ihren Strukturprinzipien der Sozialhilfe vergleichbar war. - BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 11 AS 63/05
Die Kammer kann auch einen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) nicht feststellen, das nach der Rechtsprechung des BVerfG ohnehin nicht dazu dienen kann, Einzelregelungen modifizieren, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten und Unbilligkeiten führen mag (BVerfG, Beschluss vom 19.07.1984 - Az.: 1 BvR 1614/83 zu § 1278 Reichsversicherungsordnung - RVO-). - VG Gelsenkirchen, 06.11.2000 - 3 L 2178/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Sozialhilfe; Ausgestaltung der …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.07.2005 - S 11 AS 63/05
Soweit der Antragsteller mithin im Wege vorläufigen Rechtsschutzes die Gewährung von Leistungen in der beantragten Höhe bereits für die Zeit ab 01.01.2005 geltend machen sollte, fehlt es an einer gegenwärtigen Notlage (vgl. hierzu Verwaltungsgericht - VG - Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - Az.: 3 L 2178/00).